DEUTSCHLANDWEIT KOSTENLOSE LIEFERUNG

ElektroG Entsorgung

Altgeräte- und Wertstoffrücknahme

Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen

Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

Auf schadstoffhaltigen Batterien befinden sich die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien und Elektrogeräte sind durch dieses Zeichen, welches bedeutet das Batterien und Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, gekennzeichnet:

Haushalts-Batterien und –Akkus können überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte kleben Sie bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus), sowie bei Lithium-Batterien (Knopfzellen) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Bitte geben Sie defekte Batterien bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.

Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

Elektrogeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus finden Sie zugelassene Sammelstellen in Ihrer Nähe unter: www.take-e-back.de.

Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort - unabhängig von der Anzahl Deiner Altgeräte - kostenlos angenommen.

Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 50 cm (Elektrokleingeräte) in haushaltsüblichen Mengen (max. 3 Geräte einer Gerätekategorie) können Sie zu einer Rücknahmestelle unseres Partners take-e-way GmbH bringen. Ein Neugerät muss in der Rücknahmestelle nicht bezogen werden.

Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes in unserem Online Shop, bei der eine Kantenlänge größer als 50 cm ist, haben Sie die Möglichkeit, das Altgerät, welches im Wesentlichen die gleiche Funktion und Art wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzuführen. Den Austausch bieten wir aktiv im Bestellprozess an.

Bei Großgeräten, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Mitnahme des Altgerätes kostenfrei. Bei paketversandfähigen Elektroartikeln, mit den äußeren Abmessungen von über 50 cm, liegt ein Rücksendeaufkleber für einen kostenfreien Rückversand eines Altgerätes gleicher Art und Funktion bei.
Bitte beachten Sie, dass wir nur angemeldete Elektroaltgeräte zurückführen können.

Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich, werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.

Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem folgenden Symbol (durchgestrichene Mülltonne auf Rädern) markiert sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Bitte beachten Sie folgende Punkte, bevor Sie ein Altgerät abgeben:

  1. Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.

  2. Batterien, Akkumulatoren sowie Lampen (Leuchtmittel), die nicht fest verbaut sind, müssen vor der Abgabe entfernt werden. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Batteriepole von Lithiumbatterien vor der Rückgabe mit Klebestreifen isoliert werden.

  1. Trennen Sie das Altgerät vom Strom- und Wassernetz und entfernen Sie alle Wasser- und Schmutzreste.

  2. Tauen Sie das Altgerät bei Bedarf ab und entfernen Sie alle Wasser- und Schmutzreste.

Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen

 

Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig,

Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen.

Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen

Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden

Verwertung zugeführt. Sie können beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Leuchtmittel,

Leuchten und Lampen kostenlos abgegeben.

Außerdem finden Sie zugelassene Sammelstellen in Ihrer Nähe unter:

Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort kostenlos angenommen.

www.take-e-back.de

Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Vermeiden Sie bei beschädigten Lampen Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Saugen Sie die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf. Lüften Sie den Raum für ca. 30 Minuten.

Glühbirnen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden.

Sind Sie sich nicht sicher, um was für einen Lampentyp es sich handelt, dann geben Sie diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

Datenschutz

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones.

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Hinweis zur Abfallvermeidung

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter

Beteiligung der Länder: https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des- bundes-unter-beteiligung-der-laender/